Gewalt gegen Kinder ist Alltag

"Ist das heute in unserem Land immer noch so? Immerhin heißt es im § 1631, 2 des BGB: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Da dürfte sich doch einiges geändert haben, Frau Müller."

"Körperliche Gewalt in der Erziehung gibt es immer noch und wenn man den Gewaltbegriff, wie im BGB, erweitert auf psychische Gewalt, denke ich, dass sich da grundsätzlich nicht viel geändert hat. Wenn ich mich in meinem dörflichen Umfeld hier umschaue, dann sind solche sogenannten Erziehungsmaßnahmen immer noch nicht ausgerottet. Die seltsame "stille Ecke" zum Beispiel scheint sehr beliebt zu sein. Und der kleine Klaps ist nicht tot zu kriegen. Erniedrigung, Demütigung finde ich zuhauf, wenn ich mit meiner Enkelin in Spielgruppen oder auf Spielplätzen unterwegs bin. Geändert hat sich jedoch, zumindest meinem Eindruck nach, dass man es heute direkter ansprechen kann, ohne gleich von allen Anwesenden in Grund und Boden geschrien zu werden. Es scheint insgesamt ein ausgesprochen langsamer Prozess der Veränderung zu sein, der immer wieder, auch und gerade in diesen Zeiten, heftige Rückschritte enthält."