Kinderschutz

Das ist etwas, was ich noch nie verstanden habe und was mir schon vor vierzig Jahren beim Kinderschutzbund bitter aufgestoßen ist und mich seitdem immer wieder und wieder hilflos erstarren lässt: Warum zählt der sofortige Schutz des Kindes weniger als die mögliche Unschuldsvermutung in Bezug auf die Eltern? Ich kapiere es nicht, ich kapiere es einfach nicht. Wenn ein kleines Kind mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus kommt, dann hat es! und nicht die Eltern, ein Recht auf jetzigen Schutz. Sofort. Punkt. Was ist daran so schwer umzusetzen? Man könnte sich eventuell geirrt haben und das Kind ist wirklich die Treppe runter gefallen? Jesses, ja und? Dann wird das in Ruhe geklärt und in dieser Zeit kann das Kind vielleicht ein wenig gesunden. Es könnte aber auch anders sein. Und dann? Jedes gequälte und totgeschlagene Kind ist eines zu viel. Das Recht des Kindes auf umfassende und jederzeit zu sichernde körperliche und seelische Unversehrtheit wiegt meiner Meinung viel schwerer als die Befindlichkeitsstörungen von Eltern und Jugendamtsmitarbeitern. ... Und für die ganz Schlauen: Die jeweilige ethnische Zugehörigkeit von Eltern und Kind spielt überhaupt keine Rolle.

Ja, es wird ein riesen Bohei gemacht und alles ertrinkt in Vorschriften, Ausführungsbestimmungen, Amtshierarchien, Zuständigkeitsgerangel, Ängstlichkeiten, mangelnder Zivilcourage, Fünfausfertigungsformularen, Anträgen, Absprachen, Teamsitzungen, Blablablubbs - und zwischendrin verrecken die Kinder.