"Ist das heute in unserem Land immer noch so? Immerhin
heißt es im § 1631, 2 des BGB: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie
Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere
entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Da dürfte sich doch einiges geändert
haben, Frau Müller."
"Körperliche Gewalt in der Erziehung gibt es immer noch
und wenn man den Gewaltbegriff, wie im BGB, erweitert auf psychische Gewalt,
denke ich, dass sich da grundsätzlich nicht viel geändert hat. Wenn ich mich in
meinem dörflichen Umfeld hier umschaue, dann sind solche sogenannten
Erziehungsmaßnahmen immer noch nicht ausgerottet. Die seltsame "stille
Ecke" zum Beispiel scheint sehr beliebt zu sein. Und der kleine Klaps ist
nicht tot zu kriegen. Erniedrigung, Demütigung finde ich zuhauf, wenn ich mit
meiner Enkelin in Spielgruppen oder auf Spielplätzen unterwegs bin. Geändert
hat sich jedoch, zumindest meinem Eindruck nach, dass man es heute direkter
ansprechen kann, ohne gleich von allen Anwesenden in Grund und Boden geschrien
zu werden. Es scheint insgesamt ein ausgesprochen langsamer Prozess der Veränderung
zu sein, der immer wieder, auch und gerade in diesen Zeiten, heftige
Rückschritte enthält."